Zuschussmöglichkeiten
Zuschussmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche:

  1. Einzelfallzuschuss der Kommunen

    bei Erhalt von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz (in besonderen Fällen auch in sonstigen Notfällen)

    - Stadt Salzgitter: Herr Hosung 05341/8393902
    Ø bis zu 450,00 Euro innerhalb von 2 Kalenderjahren
    Bei 3 oder mehr Kindern unter 18 Jahren im Haushalt (unabhängig vom Verdienst!) bis zu 200,00 Euro innerhalb von 2 Kalenderjahren

    - Landkreis Wolfenbüttel: Frau Kramer-Grodd 05331/84338
    Ø bis zu 120,00 Euro im Jahr (nur für Maßnahmen in den Sommerferien)

    Einzureichen ist bei der Ev. Jugend SZ-Bad (Frau Speer leitet dann alles direkt weiter):

    - Anmeldung des Kindes
    - Formblatt 7 (Einzelzuschuss)
    - Kopie des entsprechenden Bescheides

  2. Bildungs- und Teilhabepaket

    bei geringem Einkommen (z.B. Wohngeldbezug oder Kinderzuschlag)

    Ø aus dem "Topf" Teilhabe an sozialen und kulturellen Leben können die 10,00 Euro pro Monat gesammelt auch für Freizeiten genutzt werden

    - Stadt Salzgitter: Herr Hosung 05341/8393902 (gibt Auskunft an welche Stelle man sich wenden muss)

    - Landkreis Wolfenbüttel: Frau Caputo 05331/84273

  3. Evangelische und katholische Kirchengemeinden

    Kirchenmitglieder können in ihrer Kirchengemeinde nach einem Einzelzuschuss aus der Diakonie- bzw. Caritaskasse fragen

  4. Evangelische Landeskirche Braunschweig

    alle evangelischen Veranstalter haben die Möglichkeit für einzelne Teilnehmer/innen extra Zuschüsse aus der landeskirchlichen Jugendkollekte zu bekommen (Infos: Bettina Speer 05341/392349)

  5. Veranstalter

    Ø nach ermäßigten Preisen fragen
    Ø Ratenzahlung vereinbaren
    Ø Leihmöglichkeit für Ausrüstung (Schlafsack etc.)